Ablauf
Nach der Kontaktaufnahme vereinbaren wir ein Erstgespräch. Hier verschaffe ich mir einen Überblick über Ihr Anliegen. Es erfolgt die Diagnosestellung und die Klärung des individuellen Behandlungsbedarfs mit entsprechenden Empfehlungen, Besprechung der weiteren Schritte und ggf. ergänzenden Maßnahmen.
Anschließend findet die Probatorik (Kennenlernsitzungen) statt. Das sind bis zu vier Termine, in welchen ausführlichere Diagnostik stattfindet und wir nochmal fachlich/zwischenmenschlich prüfen können, ob wir uns eine gemeinsame Arbeit vorstellen können. Hier besprechen wir auch, ob wir eine Kurzzeittherapie oder eine Langzeittherapie beginnen werden.
Eine Kurzzeittherapie umfasst in der Regel zwischen 12 und 24 Sitzungen. Eine Langzeittherapie zwischen 60 und 100 Sitzungen.
Kosten
Privat Versicherte/ Beihilfeberechtigte
Private Krankenversicherungen und Beihilfeträger übernehmen die Kosten für eine Psychotherapie in aller Regel. Der Umfang hängt dabei zum Teil von den individuellen Vertragsbedingungen ab.
Setzen Sie sich bitte vorab mit Ihrer Krankenkasse bzw. Beihilfestelle in Verbindung und klären Sie, ob und in welchem Umfang psychotherapeutische Leistungen erstattet werden.
Im Anschluss lassen Sie sich die Formulare zur Therapiebeantragung zusenden. Ich helfe Ihnen gerne bei der Umsetzung und erstelle einen Bericht für den Gutachter, sollte dieser für den Antrag erforderlich sein.
Ich rechne nach der Gebührenordnung für Psychotherapeut*innen (GOP) ab. Es können Zuzahlungen Ihrerseits nötig werden. Ich kläre Sie nach der Kontaktaufnahme gerne darüber auf.
Gesetzlich Versicherte
Bitte beachten Sie, dass ich über keine Kassenzulassung verfüge. Dennoch ist eine Behandlung für gesetzlich Versicherte im Rahmen des Kostenerstattungsverfahren bei mir in der Privatpraxis möglich.
Weil der Bedarf an ambulanter Psychotherapie das Angebot an Therapieplätzen bei Vertrags-Psychotherapeut*innen inzwischen bundesweit bei weitem übersteigt und Patient*innen in vielen Fällen mit unzumutbaren Wartezeiten konfrontiert sind, gibt es das Kostenerstattungsverfahren. Die Krankenkassen sind dazu verpflichtet, ihren Versicherten in zumutbarer Zeit eine gleichwertige Behandlung zu ermöglichen, wenn diese notwendig ist (§13 Abs. 3 SGB V). Ich bin Ihnen gerne bei der Beantragung behilflich.
Aus organisatorischen Gründen müssten Sie die Kosten der Therapie zu Beginn selbst tragen.
Prozedere Kostenerstattung:
1. Es muss eine psychotherapeutische Sprechstunde bei einem/r Kollegen/in mit Kassenzulassung stattgefunden haben. Auf dem Formular aus der Sprechstunde (PTV11) muss für eine Therapie bei mir Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie empfohlen worden sein. Es muss angegeben sein, dass diese zeitnah erforderlich ist und ein Dringlichkeitscode muss ausgestellt worden sein.
Wenn noch keine Sprechstunde stattgefunden hat, melden Sie sich hierfür bei der Terminservicestelle telefonisch unter der 116117 oder online unter https://eterminservice.de/terminservice und vereinbaren Sie einen Termin.
2. Der Dringlichkeitscode auf dem PTV11 ist dazu gedacht, dass Sie über die Terminservicestelle einen Termin für die Probatorik vereinbaren können. Leider funktioniert das in der Realität selten. Für den Antrag auf Kostenerstattung wäre es deshalb wichtig, dass Sie die vergeblichen Versuche über die Terminservicestelle eine Probatorik zu erhalten, dokumentieren. Eine Vorlage für das Protokoll zur Terminservicestelle kann ich Ihnen zusenden.
3. Außerdem wäre es wichtig, dass Sie ein Protokoll zu Ablehnungen durch vertragsärztliche Psychotherapeut*innen ausfüllen (ca. 20 Absagen). Eine Vorlage kann ich Ihnen mitgeben.
4. Sie müssten zudem noch ein Anschreiben an die Krankenkasse aufsetzen, in dem Sie um eine zeitnahe Kostenübernahme bitten. Eine Vorlage kann ich Ihnen mitgeben.
5. Für die Beantragung wird zudem noch ein Konsilliarbericht gefordert, welchen Sie sich bitte von Ihrem/r Hausarzt/ Hausärztin einholen müssten.
Um Ihrem Antrag Nachdruck zu verleihen, wäre es zudem günstig, wenn Ihr/e Hausarzt/Hausärztin Ihnen eine Dringlichkeitsbescheinigung ausstellt. Auch hierfür habe ich vorlagen, die ich Ihnen gerne nach Kontaktaufnahme zusende
6. Wenn Sie sich dafür entscheiden, die "Anfangsanstrengung" der Kostenerstattung auf sich zu nehmen und alle Unterlagen zusammen haben, ergänze ich Ihren Antrag um ein Anschreiben meinerseits. Wir würden zunächst die Kostenübernahme der Probatorik (Kennenlernsitzungen) beantragen, um gegebenenfalls danach eine Therapie zu beantragen.
Hier könnten Sie sich weitergehend zum Kostenerstattungsverfahren informieren:
Infos und Tipps zur Kostenerstattung bei Psychotherapie | therapie.de
Selbstzahlende
Selbstverständlich haben Sie auch die Möglichkeit, die Behandlungskosten selbst zu tragen.
Ich rechne nach der Gebührenordnung für Psychotherapeut*innen ab. Ich kläre Sie nach der Kontaktaufnahme gerne genauer dazu auf.
Heilfürsorge
Heilfürsorgeberechtigte können eine Psychotherapie bei mir aufnehmen. Die Kosten für die Psychotherapie werden von dem Versicherungsträger übernommen. Das Honorar richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeut*innen (GOP). Es können Zuzahlungen Ihrerseits nötig werden. Ich kläre Sie nach der Kontaktaufnahme gerne darüber auf.
Als Beschäftigte*r der Polizei können Sie direkt eine psychotherapeutische Sprechstunde bei mir in Anspruch nehmen. Nach zwei bis vier probatorischen Sitzungen kann ein Antrag auf Psychotherapie an die Heilfürsorgestelle gerichtet werden. Diese entscheidet unter Zuhilfenahme des Gutachterverfahrens über die Bewilligung der Therapie. Die Abrechnung erfolgt direkt über die Heilfürsorge.
Als Soldat*in der Bundeswehr haben Sie Anspruch auf unentgeltliche truppenärztliche Versorgung. Im Notfall oder per Überweisung können Sie auch eine psychotherapeutische Privatpraxis aufsuchen. Bitte nehmen Sie Kontakt zu Ihrem Truppenarzt auf und lassen sich die Kostenübernahmeerklärung (San/Bw/0218) für zunächst 5 probatorische Sitzungen ausstellen. Bringen Sie diese bitte zum Erstgespräch mit. Ist nach der Probatorik eine Psychotherapie notwendig und gewünscht, teilen Sie dies dem Truppenarzt mit. Dieser stellt Ihnen einen Behandlungsausweis als Genehmigung der Psychotherapie und der Kostenübernahme aus (zunächst 25 Stunden).