Bitte beachten Sie, dass ich über keine Kassenzulassung verfüge. Dennoch ist eine Behandlung für gesetzlich Versicherte im Rahmen des Kostenerstattungsverfahren bei mir in der Privatpraxis möglich.
Weil der Bedarf an ambulanter Psychotherapie das Angebot an Therapieplätzen bei Vertrags-Psychotherapeut*innen inzwischen bundesweit bei weitem übersteigt und Patient*innen in vielen Fällen mit unzumutbaren Wartezeiten konfrontiert sind, gibt es das Kostenerstattungsverfahren. Die Krankenkassen sind dazu verpflichtet, ihren Versicherten in zumutbarer Zeit eine gleichwertige Behandlung zu ermöglichen, wenn diese notwendig ist (§13 Abs. 3 SGB V). Ich bin Ihnen gerne bei der Beantragung behilflich.
Aus organisatorischen Gründen müssten Sie die Kosten der Therapie zu Beginn selbst tragen.
Prozedere Kostenerstattung:
1. Es muss eine psychotherapeutische Sprechstunde bei einem/r Kollegen/in mit Kassenzulassung stattgefunden haben. Auf dem Formular aus der Sprechstunde (PTV11) muss für eine Therapie bei mir Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie empfohlen worden sein. Es muss angegeben sein, dass diese zeitnah erforderlich ist und ein Dringlichkeitscode muss ausgestellt worden sein.
Wenn noch keine Sprechstunde stattgefunden hat, melden Sie sich hierfür bei der Terminservicestelle telefonisch unter der 116117 oder online unter https://eterminservice.de/terminservice und vereinbaren Sie einen Termin.
2. Der Dringlichkeitscode auf dem PTV11 ist dazu gedacht, dass Sie über die Terminservicestelle einen Termin für die Probatorik vereinbaren können. Leider funktioniert das in der Realität selten. Für den Antrag auf Kostenerstattung wäre es deshalb wichtig, dass Sie die vergeblichen Versuche über die Terminservicestelle eine Probatorik zu erhalten, dokumentieren. Eine Vorlage für das Protokoll zur Terminservicestelle kann ich Ihnen zusenden.
3. Außerdem wäre es wichtig, dass Sie ein Protokoll zu Ablehnungen durch vertragsärztliche Psychotherapeut*innen ausfüllen (ca. 20 Absagen). Eine Vorlage kann ich Ihnen mitgeben.
4. Sie müssten zudem noch ein Anschreiben an die Krankenkasse aufsetzen, in dem Sie um eine zeitnahe Kostenübernahme bitten. Eine Vorlage kann ich Ihnen mitgeben.
5. Für die Beantragung wird zudem noch ein Konsilliarbericht gefordert, welchen Sie sich bitte von Ihrem/r Hausarzt/ Hausärztin einholen müssten.
Um Ihrem Antrag Nachdruck zu verleihen, wäre es zudem günstig, wenn Ihr/e Hausarzt/Hausärztin Ihnen eine Dringlichkeitsbescheinigung ausstellt. Auch hierfür habe ich vorlagen, die ich Ihnen gerne nach Kontaktaufnahme zusende
6. Wenn Sie sich dafür entscheiden, die "Anfangsanstrengung" der Kostenerstattung auf sich zu nehmen und alle Unterlagen zusammen haben, ergänze ich Ihren Antrag um ein Anschreiben meinerseits. Wir würden zunächst die Kostenübernahme der Probatorik (Kennenlernsitzungen) beantragen, um gegebenenfalls danach eine Therapie zu beantragen.
Hier könnten Sie sich weitergehend zum Kostenerstattungsverfahren informieren:
Infos und Tipps zur Kostenerstattung bei Psychotherapie | therapie.de